Der Begriff Invalidität stammt aus der privaten Unfallversicherung. Zu den Leistungen einer privaten oder betrieblichen Unfallversicherung zählt auch Kapitalzahlung bei Invalidität. Die Invalidität beschreibt eine dauerhafte, körperliche Beeinträchtigung, welche als Folge eines Unfalls verbleibt.
Die Höhe der Invalidität ( sprich: die Schwere der Beeinträchtigung ) wird im Anschluss des Heilungsprozesses mit Hilfe der Gliedertaxe durch einen Gutachter ermittelt.
Aus der Höhe des ermittelten Grades der Invalidität bemisst sich die Leistung des Versicherers.
Eine Leistung auf Kapitalzahlung bei Invalidität kann frühestens 12 Monate ab dem Unfalltag beim Versicherer geltend gemacht werden – zunächst ist also der Heilungsverlauf abzuwarten.
Die Leistung bei Invalidität ist der Kernbestandteil einer jeden privaten Einzel-, Familienunfallversicherung oder der betrieblichen Gruppenunfallversicherung.