Im Zusammenhang mit komplexen juristischen Sachverhalten schließen Rechtsanwälte mit ihren Mandanten gelegentlich auch sog. Honorar- bzw. Vergütungsvereinbarungen ab.

Die Honorarvereinbarung enthält entweder eine pauschale Vergütung für den Rechtsanwalt oder eben einen festen Stundensatz. Mit einer vereinbarten Pauschale ist die gesamte Tätigkeit des Anwalts bis zum Abschluss des Anliegens – unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand – abgegolten.

Honorarvereinbarungen werden beispielsweise von Fachanwälten in aufwändigen Steuer- Strafsachen geschlossen.

Für den gewerblichen Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung gilt es, folgendes zu beachten. Üblicherweise übernimmt die eigene Firmenrechtsschutzversicherung nur das Anwaltshonorar, welches im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) für die entsprechende Tätigkeit beziffert wird. Etwaige Mehrkosten müsste der Mandant dann aus eigener Tasche bezahlen.

Für einzelne Leistungsbausteine ( beispielsweise im Spezial-Strafrechtsschutz ) bieten die Rechtsschutzversicherer auch die Kostenübernahme für eine abgeschlossene Vergütungsvereinbarung an.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Honorarvereinbarung

Konfigurieren Sie jetzt unverbindlich Ihre individuelle Rechtsschutzversicherung

Mithilfe unseres erprobten Konfigurators finden Sie in wenigen Schritten schnell und einfach die für Sie passende
Rechtsschutzversicherung