Die Hauptfälligkeit ist das Datum, zu welchem ein Versicherungsvertrag beginnt, bzw. endet. Der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsvertrag ordentlich und fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres ( zur Hauptfälligkeit ) kündigen.
In der Kraftfahrtversicherung ist die Hauptfälligkeit – bis auf wenige Ausnahmen – der 01.01. eines jeden Jahres. Wird eine KFZ-Versicherung am 20. Juli beantragt, so erfolgt die Beitragsberechnung zunächst bis zum 01.01. ( der Hauptfälligkeit ). Erst im folgenden Versicherungsjahr wird dann der Beitrag für das „volle“ Jahr errechnet.
Bei anderen Versicherungen ist die Hauptfälligkeit der Abschluss des Versicherungsvertrags.
Beispiel
Am 06. Juni meldet ein Gewerbebetrieb sein Gewerbe an und beantragt zeitgleich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Versicherungsbeginn und Hauptfälligkeit sind in diesem Fall der 06. Juni. Das Versicherungsjahr läuft vom 06. Juni bis zum 06. Juni des Folgejahres.