Das Handelsvertreterrecht ( § 84 – 92 HGB ) regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer, für welchen der Handelsvertreter tätig ist.
Im Handelsvertreterrecht sind beispielsweise die Pflichten zur Vermittlung von Geschäft für den Unternehmer ( Bemühungspflicht ) sowie die Rechte des Handelsvertreters – z.B. auf Zahlung von Provisionen oder auf Ausgleichsanspruch festgelegt.
Als Handelsvertreter ist tätig, wer selbständig gegen Entgelt Geschäfte für ein Unternehmen vermittelt oder in dessen Namen abschließt.
Zu Kreis der Handelsvertreter zählen beispielsweise auch Versicherungsvermittler.
Handelsvertreter benötigen einen speziellen Vertragsrechtsschutz für die Handelsvertretertätigkeit. Im Firmenvertrags-Rechtsschutz fällt das Handelsvertreterrecht unter die Ausschlüsse.