Der Begriff Haftzeit findet Verwendung in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Haftzeit bezeichnet den Zeitraum, für welchen das Versicherungsunternehmen den Unterbrechungsschaden längstens ersetzt.

In der Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung ( KBU ) oder auch Ertragsausfallversicherung beträgt die Haftzeit 12 Monate. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert einem Unternehmen die wirtschaftliche Existenz bei einem schadenbedingten Betriebsstillstand. Sie übernimmt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn.

Die Haftzeit kann auf Antrag ausgedehnt werden auf 18 – 36 Monate.