Die Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Dritte freizustellen.
Bei einem versicherten Schadenereignis prüft der Haftpflichtversicherer in einem ersten Schritt, ob eine Haftung des Versicherungsnehmers ( zum Beispiel durch Verschulden ) vorliegt. In einem nächsten Schritt wird geprüft, ob die gestellten Ansprüche der Höhe nach gerechtfertigt sind.
Unberechtigte Ansprüche lehnt der Versicherer für seinen Versicherten ab – erforderlichenfalls auch gerichtlich ( passiver Rechtsschutz ). Berechtigte Ansprüche werden vom Versicherer anerkannt und bezahlt.
Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die üblichen Versicherungssummen ( Deckungssumme ) bewegen sich im Millionen-Euro Bereich.
Haftpflichtversicherungen gibt es für private und für gewerbliche Risiken. Private Haftpflichtrisiken sind:
- Privathaftpflichtversicherung.
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ( z.B. für Heizöltanks ).
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung ( für Hunde und Pferde ).
- Jagdhaftpflichtversicherung.
- Haftpflichtversicherung für private Bauvorhaben ( Bauherrenhaftpflicht ).
- Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge.
Gewerbliche Haftpflichtversicherungen sind:
- Berufshaftpflichtversicherung ( z.B. für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte ).
- D&O Versicherung ( für leitende Angestellte, Vorstände ).
- Betriebshaftpflichtversicherung ( für Handel, Dienstleistung, Handwerk, Produktion, etc. ).
- Produkthaftpflichtversicherung, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
- Spezielle Rückrufkostenversicherung ( z.B. für Automobilzulieferer ).