Ist eine Versicherung zum gleitenden Neuwert abgeschlossen, verzichtet der Versicherer auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung.
Grundlage einer Versicherung zum gleitenden Neuwert ist der Versicherungswert 1914 in Goldmark ( MK ). Der Versicherungswert 1914 wird noch heute bei Abschluss einer privaten Wohngebäudeversicherung aber auch bei einer gewerblichen Gebäudeversicherung zugrunde gelegt.
Der Versicherungswert 1914 stellt den Neubauwert eines Gebäudes nach den Preisen aus dem Jahr 1914 dar. Warum 1914? Als Basis wird das Jahr 1914 genommen, weil dieses sich – aus der Langzeitperspektive betrachtet – um ein wirtschaftlich stabiles Jahr handelte. In den Jahren darauf folgten Kriege und Inflation ( Ende der Weimarer Republik ).
Das Jahr 1914 bildet also die Grundlage zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme. Ausgehend vom Jahr 1914 erfolgt dann jährlich eine Anpassung an die tatsächlichen und aktuellen Baukosten – mittels Index.
Die Versicherungssumme 1914 und der jährlich neu festgelegte gleitende Neuwertfaktor bilden zusammen die Grundlage für die Beitragsberechnung in der Gebäudeversicherung.
In den zurückliegenden Jahren sorgte die stetige Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors regelmäßig für steigende Beiträge bei privaten und gewerblichen Gebäudeversicherungen.