Eine Versicherung gegen Glasbruchschäden kann im privaten und gewerblichen Bereich abgeschlossen werden. Hierbei kann es sich um einen eigenständigen Vertrag oder um einen Einschluss, beispielsweise in die Hausratversicherung handeln.

Im Privatbereich deckt die Glasbruchversicherung Schäden an der Gebäude- und Mobiliar -Verglasung, sowie an Glaskeramik-Kochfeldern.

Bei Gewerbebetrieben können Schäden durch Glasbruch in die Inhaltsversicherung eingeschlossen werden. Versicherungsschutz wird hier beispielsweise benätigt für Schaufensterscheiben oder große Glasschiebe-Elemente zur Raumteilung.

Die Glasbruchversicherung ersetzt den Bruchschaden an Innen- und Außenverglasungen, unabhängig von der Ursache. Kunststoffscheiben sind dabei Scheiben aus Glas gleichgestellt. Mit versichert werden können auch Werbeanlagen.