Ein Generalübernehmer übernimmt für einen Auftraggeber ( Bauherr ) sämtliche Planungs-, Ingenieurs- und Ausführungsleistungen für ein Bauvorhaben. Üblicherweise vergibt der General- übernehmer die einzelnen Gewerke an Subunternehmer.

Generalübernehmer bieten beispielsweise den schlüsselfertigen Neubau von Einfamilienhäusern an. Vorteil für den Bauherrn ist, dass es nur einen Vertrag mit nur einem Vertragspartner gibt. Dies erleichtert die Abstimmung, weil die Koordination der einzelnen Gewerke durch den Generalübernehmer erfolgt.

Gewährleistungsansprüche kann der Bauherr gegen den Generalübernehmer richten und muss hierzu ebenfalls nicht mit den einzelnen Handwerkern kommunizieren.

Die Tätigkeit als Generalübernehmer kann in der Betriebshaftpflicht- und in der Architektenhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Generalübernehmer