Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Durchsetzung eines Rechtsstreits. Zu den Kostenpositionen zählen beispielsweise die Honorare für Rechtsanwälte und Sachverständige, die Auslagen für Zeugen und die Gebühren der Gerichte
Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten ist, u.a. der Gegenstandswert ( außergerichtlich ), denn nach ihm errechnen sich die Kosten des Verfahrens.
Hohe Gegenstandswerte verursachen also entsprechend hohe Kosten. Bei geringen Gegenstandswerten ist das Kostenrisiko für die Streitparteien niedriger.
Beim Arbeitsrechtsschutz errechnet sich der Gegenstandswert aus dem Brutto-Monatsgehalt des Beschäftigten. Bei einer Kündigung werden üblicherweise 3 Brutto-Monatsgehälter als Gegenstandswert angenommen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten, wenn der Baustein „betrieblicher Arbeitsrechtsschutz“ mitversichert ist.
Die Höhe des Streitwerts bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bestimmt auch die Zuständigkeit des Gerichts. Bei geringen Streitwerten ( bis 5.000 € ) wird das Verfahren vor dem Amtsgericht geführt.