Wenn in der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte der Versicherer im Schadenfall auf die Anrechnung der vereinnahmten Gebühren verzichtet, spricht man von einem „Verzicht auf Gebühreneinwurf“.

Würden im Schadenfall die vereinnahmten Gebühren angerechnet, käme dies einer zusätzlichen Selbstbeteiligung gleich.

Rechtsanwälte müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorhalten, diese ist Zulassungsvoraussetzung ( Pflichtversicherung ) für die Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Gebühreneinwurf