Bei der Führungsklausel handelt es sich um eine Vereinbarung zu einem Versicherungsvertrag, an welchem mehrere Versicherungsunternehmen beteiligt sind. Die Führungsklausel legt fest, welcher der beteiligten Versicherer die „Führung“ des Vertrages übernimmt und in welchem Umfang dies geschieht. Die übrigen Beteiligten akzeptieren die Geschäftsführung und sind an die Entscheidungen des „Führenden“ gebunden.

Doch warum wird überhaupt eine Führungsklausel benötigt und warum teilen sich Versicherer einen Versicherungsvertrag? Das Stichwort lautet: Mitversicherung.

„Die Mitversicherung ist eine Beteiligung mehrerer Versicherungsunternehmen an der Versicherung desselben Risikos. Üblich ist diese Form der Versicherung bei der Abdeckung von großen Risiken, hauptsächlich im Industriebereich.“ Quelle: Wikipedia.

Das nachfolgende Beispiel soll die Definition etwas mit „Leben“ füllen:

Ein großes Industrieunternehmen möchte eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Versicherungssumme von 250 Millionen Euro abschließen. Für die Absicherung dieses Risikos finden sich 5 Versicherungsunternehmen, welche sich dieses Risiko – unter Führung eines Versicherers – teilen. Jeder Versicherer würde dieses Risiko einzeln nicht versichern wollen.

Für den Versicherungsnehmer ( das Industrieunternehmen ) ist die Risikoteilung eher nebensächlich. Er möchte einen Verhandlungspartner und einen Ansprechpartner für den Schadensfall haben. Die 5 Versicherungsunternehmen vereinbaren mit der Führungsklausel, dass der Versicherer mit dem höchsten Anteil am Risiko die Führung übernimmt.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Führungsklausel