Die Versicherung gegen Feuerschäden ist elementarer Bestandteil nahezu jeder Sachversicherung. Sie ersetzt die durch einen Brand beschädigten oder zerstörten Sachen des Versicherungsnehmers.

Im privaten Bereich kennt man die Feuerversicherung als versicherte Gefahr in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung.

Im gewerblichen Bereich übernimmt die Feuerversicherung als Bestandteil einer Inhaltsversicherung oder einer gewerblichen Gebäudeversicherung den Versicherungsschutz für das Firmeninventar, bzw. das Firmengebäude.

Der Brandbegriff ist in den Versicherungsbedingungen geregelt und wird – wie folgt – beschrieben: „Ein Brand ist ein Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn

verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Die hervorgehobenen Textstellen sollen nachstehend näher erläutert werden. Ein Brand kann ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstehen, beispielsweise durch einen Blitzschlag. Ebenso kann ein Brand entstehen, wenn das Feuer seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat. Man denke hier an Funkenflug aus dem Kamin oder die Kerze, welche den Adventskranz in Brand setzt. Zum Merkmal eines Brands gehört ebenfalls, dass sich das Feuer aus eigener Kraft ausbreitet. Auf die umgestürzte Kerze, welche einen kleinen Sengschaden verursacht, bevor sie erlischt, folgt kein Brand.

Die Versicherung gegen Feuerschäden gehört zu den ältesten Versicherungszweigen überhaupt – erste Versicherungsgesellschaften ( meistens kleine Feuer-Versicherungsvereine ) entstanden schon im 17. Jahrhundert.

Heute sichern moderne Feuerpolicen hochwertiges Privat- und Firmeneigentum. Aktuelle Versicherungen beinhalten zudem Erweiterungen für die Gefahren Überspannung durch Blitz, Terrorakte und – speziell bei Gewerbeversicherungen – Schäden durch Betriebsunterbrechung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Feuerversicherung