Die Feuerschutzsteuer ist in Deutschland eine Ländersteuer, welche auf Grundlage des Feuerschutzsteuergesetzes ( FeuerSchStG ) erhoben und zweckgebunden für den Brandschutz eingesetzt wird. Die Feuerschutzsteuer wird auf Versicherungsverträge erhoben, in welchen Feuerrisiken gedeckt sind. Hierzu zählen die:

Die Feuerschutzsteuer muss vom Versicherer errechnet, angemeldet und an das zuständige Finanzamt bezahlt werden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Feuerschutzsteuer