Die Feuerschutzklausel wird auch als Klausel VDS 3602 bezeichnet.
Gemäß der Feuerschutzklausel müssen Betreiber elektrischer Anlagen diese regelmäßig von einer

VDS-zertifizierten Prüfstelle überprüfen lassen.

Die Prüfung von Leitungen, Schaltanlagen und Sicherungseinrichtungen kann durchaus umfangreich sein. Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass der sichere Betrieb der Anlagen gewährleistet ist. Fehler in elektrischen Anlagen sind immer wieder Auslöser für Brandschäden.

In den Versicherungsbedingungen für gewerbliche Gebäudeversicherungen und auch für die Inhaltsversicherung findet sich daher auch die sog. Feuerschutzklausel.

Die Feuerschutzklausel im Wortlaut:

„Der Versicherungsnehmer muss die elektrischen Anlagen jährlich auf eigene Kosten von einem von der Zertifizierungsstelle anerkannten Sachverständigen überprüfen lassen und ein Zertifikat ausstellen lassen ( VDS 2229 ).

Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer unverzüglich eine Bescheinigung zusenden, Mängel rechtzeitig beseitigen und den Versicherer darüber informieren.“

Ausführliche Informationen enthalten auch die Publikationen vom Verband der Schadenversicherer ( VDS ).

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Feuerschutzklausel