Die Gefahr Fahrraddiebstahl kann in jede gängige Hausratversicherung eingeschlossen werden. Beim Einschluss dieses Risikos ist darauf zu achten, dass der tatsächliche Neuwert korrekt angegeben wird, denn die Hausratversicherung bietet im Schadensfall eine Entschädigung zum Neuwert.
Wichtig: Das Fahrrad muss bei Nichtgebrauch durch ein Schloss gesichert sein.
In vielen Betrieben gehören mittlerweile Geschäftsfahrräder zum Inventar. Aus diesem Grund sollte auch die betriebliche Inhaltsversicherung Schäden durch die Entwendung von Fahrrädern abdecken. Auch hier gilt es, den Wert der vorhandenen Fahrräder richtig zu erfassen. Einige Firmen stellen ihren Mitarbeitern nämlich auch durchaus hochwertige Pedelecs ( E-Bikes ) zur Verfügung.
Egal, ob privates Rad im eigenen Haushalt oder Geschäftsfahrrad im Betrieb: Jeder Diebstahl muss zur Anzeige gebracht werden. Dabei ist es hilfreich, Anschaffungsbelege, Fotos und die Rahmennummer ( wichtig, bei einem späteren Auffinden ) aufzubewahren und dem Versicherer diese im Schadensfall auch auszuhändigen.