Mit einem großen Sachschaden geht in Betrieben meistens auch ein Ertragsausfallschaden einher, denn schließlich müssen die vom Schaden betroffenen Sachen zunächst wieder hergestellt werden.

Während der Wiederherstellung von versicherten Sachen ruht der Betrieb, d.h. die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens ist eingeschränkt oder aber völlig zum Erliegen gekommen.

Der sog. Ertragsausfall ist nicht automatisch über die Inhaltsversicherung der Firma gedeckt, denn diese übernimmt nur die Kosten für die Wiederherstellung, bzw. die Wiederbeschaffung der versicherten Sachen.

Der Ertragsausfallschaden kann über eine Ertragsausfallversicherung, bzw. eine Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden. Im Schadenfall werden von der Versicherung dann die fortlaufenden Fixkosten und der entgangene Gewinn übernommen.

Die Ertragsausfallversicherung kann für die folgende Gefahren abgeschlossen werden:

  • Feuer.
  • Leitungswasser.
  • Sturm / Hagel.
  • Einbruchdiebstahl / Vandalismus.
  • Terror.
  • Elementar.
  • Extended Coverage ( sog. EC-Gefahren ).
GEWERBE-PROFI GLOSSAR Ertragsausfall