Bei einer Versicherung auf erstes Risiko werden die versicherten Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme – ohne Prüfung einer Unterversicherung – übernommen.

In diesem Zusammenhang werden auch die Begriffe „Erstrisikoversicherung“ oder „Versicherung auf erste Gefahr“ verwendet. Doch was steckt genau dahinter?

Hierzu dient ein Beispiel aus der gewerblichen Gebäudeversicherung.

In einem Schadensfall hat der Versicherer nicht nur die Kosten für Schäden an versicherten Sachen ( in diesem Beispiel das versicherte Gebäude ) zu übernehmen, sondern trägt auch die versicherten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden anfallen.

Versicherte Kosten können Aufräum- und Abbruchkosten sein, die entweder prozentual oder auf eine feste Versicherungssumme begrenzt sind. Die tatsächlichen Kosten werden vom Versicherer bis zur Höhe der hierfür vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Erstes Risiko