Die anwaltliche Erstberatung kostet rund 200 € ( netto ) zzgl. Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Auslagen. Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Die Erstberatung dauert erfahrungsgemäß eine Stunde. Im Laufe des Beratungsgesprächs schildert der Ratsuchende sein Anliegen. Der Rechtsanwalt klärt über den Sachverhalt, die Kosten und die Erfolgsaussichten auf.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte der Versicherte eine Kostenschutzanfrage einholen lassen. In vielen Rechtsschutzversicherungen sind Selbstbeteiligungen zwischen 150 € und 250 € enthalten. In diesem Fall bleiben die Kosten für die anwaltliche Erstberatung ( fast ) vollständig beim Versicherten.
Unabhängig von der Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung in der privaten Rechtsschutzversicherung oder der Firmenrechtsschutzversicherung sollte der Versicherte keinesfalls auf die erste rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt verzichten.