Zu einem Schaden durch Erschütterung kann es beispielsweise kommen, wenn große oder schwere Industrieanlagen in Betrieb sind und ihre in der Bewegung entstandene Energie in Form von Schwingungen in den Boden abgeben.
Die in den Boden abgegebenen Schwingungen können an fremden Gebäuden zu Rissbildungen im Mauerwerk und zu weiteren Schäden an der Bausubstanz führen.
Ein solches Schadenereignis durch Umwelteinwirkung ist über die Umwelthaftpflicht- Basisversicherung versichert. Diese ist wiederum Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung tritt für Ansprüche Dritter ein, die einen Schaden durch Umwelteinwirkung des versicherten Betriebes erlitten haben.
Versichert sind Sach- und Personenschäden durch Umwelteinwirkungen, welche sich über die Medien Luft, Boden oder Wasser ausgebreitet haben.
Der Schaden durch Erschütterung stellt also nur ein mögliches Szenario für Umwelteinwirkungen dar.