Ein Erfüllungsschaden ist – lt. Wikipedia – ein Schaden, der durch ein nicht oder nicht ordnungsgemäß erfülltes Schuldverhältnis entstanden ist.

Schließen beispielsweise zwei Unternehmen einen Vertrag über den Kauf oder die Lieferung einer Sache, begründen sie hiermit ein gegenseitiges Schuldverhältnis. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn beide Vertragsparteien ihren Verpflichtungen ( Bezahlung / Lieferung ) nachkommen.

Wenn jetzt eine Vertragspartei ihren Teil des Vertrages nicht erfüllt, kann die andere Vertragspartei eine Vertragserfüllung verlangen. Das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) bildet hierfür die Rechtsgrundlage.

Ein Erfüllungsschaden kommt immer dort vor, wo Unternehmen und Personen Verträge miteinander abschließen. Ein Schaden aus einer Vertragserfüllung liegt oft in mangelnder Sorgfalt begründet.

Beispiele für einen Erfüllungsschaden:

  • Die Reinigung von Fenstern erfolgt nicht sauber und vollständig.
  • Ein Maler streicht einen Raum – allerdings in einer falschen Farbe.
  • Eine gelieferte Sache erfüllt nicht die ihr zugesicherten Eigenschaften.

Ein Erfüllungsschaden ist übrigens ein gängiger Ausschluss in der Betriebshaftpflichtversicherung. In einem Schadenfall schaut die Betriebshaftpflichtversicherung genau hin. Handelt es sich um einen versicherten Sach- oder Personenschaden oder um eine nicht versicherte Vertragserfüllung?

Eine vertraglich übernommene Haftung fällt generell nicht unter den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht. Andernfalls würde der Versicherer das unternehmerische Risiko des Versicherungsnehmers übernehmen und müsste schlimmstenfalls auch für „Pfusch am Bau“ eintreten.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Erfüllungsschaden