Als Erdrutsch bezeichnet man das Abgleiten großer Mengen von Erde und Gestein an einem Hang. Ein Erdrutsch tritt auf, wenn große Mengen an Niederschlägen in das Erdreich eingedrungen sind und dieses hierdurch aufgeweicht wurde. Als unmittelbare Folge geht die Haftung der Erdmassen an verloren und der Hang rutscht ab.

Schäden durch einen Erdrutsch zählen zu den versicherten Gefahren in der Versicherung gegen sog. Elementarschäden. Ein Erdrutsch kann erhebliche Sachschäden an Gebäuden und Inventar anrichten.

Durch den Abgang eines Erdrutsches können Gebäude und Menschen in der Nähe verschüttet werden. Auch kommt es vor, dass aufstehende Gebäude auf dem abgängigen Gelände mit in die Tiefe rutschen.

Private und gewerbliche Versicherungsnehmer können den  Einschluss von Elementarschäden in die Gebäude-, Hausrat- und  Inhaltsversicherung beantragen.