Mit einer Enthaftungserklärung bestätigt der Bürgschaftsgläubiger, dass er den Bürgen nicht mehr in Anspruch nehmen wird. Der Bürge bucht sodann die Bürgschaft aus dem Konto des Bürgschaftsnehmers aus.

Mit der Enthaftungserklärung endet also das eingegangene Bürgschaftsverhältnis.

Die Bürgschaft kann auch durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde beendet werden. In der Bürgschaftsurkunde erklärt beispielsweise eine Bürgschaftsversicherung, dass Sie bis zu einer bestimmten Summe die Bürgschaft für einen Bürgschaftsnehmer übernimmt.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Enthaftungserklärung