Als Elementarschaden bezeichnet man ein von der Natur verursachtes Schadenereignis. Das Auftreten von Elementarschäden ist regional recht unterschiedlich, generell lässt sich jedoch eine Zunahme von Naturereignissen, wie Sturm oder Starkregen verzeichnen.

Zu den Elementarschäden zählen:

  • Erdrutsch / Erdfall.
  • Hochwasser / Überschwemmung.
  • Erdbeben.
  • Vulkanausbruch.
  • Lawinen / Schneedruck.
  • Honorare für Gutachter.

Diese kleine Aufzählung macht deutlich, dass das Risiko von Elementarschäden nicht an allen Orten gleichermaßen gegeben ist. Dennoch sollte das Gefahrenpotenzial von Elementarschäden nicht unterschätzt werden.

Das Dach einer Produktionshalle in Nordrhein-Westfalen kann nach starken Schneefällen unter dem Schneedruck einbrechen. In Teilen Bayerns kann dieselbe Halle einem Lawinenabgang zum Opfer fallen.

Stehende und fließende Gewässer können nahezu überall nach ergiebigen Niederschlägen über ihre Ufer treten und ganze Regionen überfluten ( Beispiel: Oder-Hochwasser 2002 ).

In der Altstadt von Köln finden sich beispielsweise an vielen Gebäuden die Markierungen historischer Hochwasserstände.

Private und gewerbliche Versicherungsnehmer suchen auch für Naturgefahren nach dem richtigen Versicherungsschutz. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ( GDV ) bieten derzeit 130 Versicherungsunternehmen die passenden Policen an und rund 45 aller Gebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert.

Die Folgen eines Elementarschadens lassen sich in der Inhaltsversicherung, der Betriebsunterbrechungsversicherung und in der gewerblichen Gebäudeversicherung mitversichern.

Für private Versicherungsnehmer bietet die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung den entsprechenden Versicherungsschutz.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Elementarschaden