Mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung kann ein Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle sein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulassen.

Die elektronische Versicherungsbestätigung besteht aus einem 7-stelligen Ziffern-/Buchstabencode ( eVB-Nummer ) und bestätigt der Zulassungsstelle gegenüber, dass ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz für das zuzulassende Fahrzeug besteht. Gleichzeitig werden die Daten von Halter und Versicherungsnehmer übermittelt.

Wer ein Fahrzeug anmelden oder ummelden möchte, muss also zunächst von seiner Versicherung eine eVB-Nummer anfordern. Die eVB wird dem Versicherungsnehmer und Halter entweder telefonisch oder per Mail zugesandt und zeitgleich an die örtliche Zulassungsstelle übermittelt. Die früher üblichen ( Versicherungs- ) Doppelkarten gibt es nicht mehr.

Das eVB-Verfahren gilt für private Kraftfahrtversicherungen und für die gewerbliche Flottenversicherung gleichermaßen.

Bei Kündigung und Wechsel der Kraftfahrtversicherung zum Jahreswechsel übernimmt die neue KFZ-Versicherung selbsttätig die Übermittlung einer neuen eVB an die Zulassungsstelle – rechtzeitig zum Versicherungsbeginn.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Elektronische Versicherungsbestätigung