Mit dem Einzellimit wird der maximale Betrag einer einzelnen Bürgschaft festgelegt. Bürgschaftsnehmer und Bürgschaftsgeber verhandeln üblicherweise eine Bürgschaftslinie, auch Avallinie genannt. Diese Linie stellt dann die Obergrenze aller eingegangenen Bürgschaften dar.

Sowohl bei der Bankbürgschaft, als auch in der Bürgschaftsversicherung gibt es ein Limit für die einzelne Bürgschaft.

Beispiel für ein Einzellimit

Die Bank hat einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von 200.000 € eingeräumt und ein Einzellimit von 50.000 € pro Bürgschaft festgelegt. Der Bürgschaftsnehmer kann nun 4 einzelne Bürgschaften über jeweils 50.000 € eingehen und damit seine Linie voll ausschöpfen. 3 einzelne Bürgschaften über jeweils 60.000 € wären hingegen nicht möglich, obwohl diese den Bürgschaftsrahmen nicht vollständig ausschöpfen würden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Einzellimit