Der Einzelfahrernachlass ist ein Tarifmerkmal in der privaten Kraftfahrtversicherung.

Das Versicherungsunternehmen gewährt dem Versicherungsnehmer einen Beitragsnachlass, wenn das versicherte Kraftfahrzeug ausschließlich durch ihn selbst genutzt wird und keine anderen Fahrer das Fahrzeug bewegen.

Neben dem Einzelfahrernachlass gibt es auch Beitragsnachlässe für die Nutzung des Fahrzeugs ausschließlich durch Paare oder den Ausschluss junger Fahrer.

Im Gegensatz zur gewerblichen Flottenversicherung, kennt die private Kraftfahrtversicherung eine Vielzahl individueller Tarifmerkmale, wie beispielsweise:

  • Nachlässe für Hauseigentümer.
  • Wenigfahrer.
  • Garagennutzer.
  • Berufsgruppennachlässe.
  • Nachlässe für E-Mobilität.
GEWERBE-PROFI GLOSSAR Einzelfahrernachlass