In der gewerblichen Sachversicherung werden – neben ausreichenden mechanischen Sicherungen – oftmals auch Einbruchmeldeanlagen ( EMA ) von Versicherern gefordert.

Einbruchmeldeanlagen sind technisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Mit der Errichtung einer EMA werden folgende Absichten verfolgt:

  • Abschreckung von Kriminellen, die Einbruch, Diebstahl und Raub planen.
  • Alarmierung von Hilfeleistung ( Polizei, Wachdienste ) durch stillen Alarm.
  • Alarmierung des Umfeldes ( Nachbarn, Zeugen ) durch akustische Signale.
  • Aufzeichnung ( Video ) von Einbrüchen und Überfällen zur Beweissicherung.
  • Reduzierung der Aktionszeit von Einbrechern und Räubern.

In der Inhaltsversicherung kann der Versicherer die Installation einer EMA verlangen, wenn die Betriebsart des Versicherungsnehmers oder die Höhe der Versicherungssumme die zusätzliche Sicherung des Versicherungsortes erforderlich machen.

Der Verband der Schadenversicherer ( VDS ) hat die von Versicherungsunternehmen anerkannten Einbruchmeldeanlagen in die Klassen A,B und C eingeteilt. Den höchsten Schutz gegen Überwindungsversuche bieten Einbruchmeldeanlagen der Klasse C.

Versicherungsnehmer können sich auf der Webseite des VDS eine Liste von zertifizierten Errichterfirmen anzeigen lassen. Bei Abschluss einer Inhaltsversicherung ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer EMA vorzulegen, wenn die Betriebsart und / oder die Versicherungssumme dies erfordert.

Vorhandene Einbruchmeldeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden und selbstverständlich auch genutzt werden. Dies zählt zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Einbruchmeldeanlage