Bei einer Drohne handelt es sich um ein funkferngesteuertes Fluggerät, welches auch Quadrokopter oder Multikopter ( abhängig von der Anzahl der Rotoren ) genannt wird.

Drohnen erfreuen sich steigender Beliebtheit – es gibt sie als Spielzeug, als anspruchsvolles Flugmodell für Modellbaufans oder als gewerblich / beruflich genutztes Fluggerät.

Seit dem 01.01.2021 müssen auch kleinste Drohnen gekennzeichnet sein. Bislang waren Drohnen unter 250 Gramm nicht kennzeichnungspflichtig.

Durch den Gebrauch einer ferngesteuerten Drohne kann es zu Personen- und Sachschäden kommen ( z.B. bei einem Absturz ). Aus diesem Grund sollte der Drohnen-Pilot unbedingt seinen Versicherungsschutz in der Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung prüfen.

Eine Mitversicherung in der Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich möglich. Der Preis hierfür richtet sich nach dem Abfluggewicht ( der Größe ) und der Nutzung ( privat / gewerblich ) der Drohne.

Empfehlenswert ist eine möglichst hohe Deckungssumme – auch für kleine Modelle, weil Schadenhergang und Schadenhöhe nicht vorhersehbar sind.

Gewerbliche genutzte Drohnen kommen beispielsweise bei Sachverständigen, Immobilienmaklern, Fotografen oder in der Filmproduktion zum Einsatz.