Desinfektionskosten fallen an, wenn Betriebsstätten und deren Einrichtungen aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens desinfiziert werden müssen.

Eine Betriebsschließungsversicherung übernimmt die Kosten für die Desinfektion der Betriebsstätte im vertraglichen Umfang. Ein Versicherungsfall liegt beispielsweise dann vor, wenn auf behördliche Anordnung der Betrieb aufgrund einer meldepflichtigen Erkrankung ( im Betrieb ) vorübergehend geschlossen wird.

Die Betriebsschließungsversicherung kann als Ergänzung zur Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Desinfektionskosten