Durch einen versicherten Brandschaden kann es zur Kontamination von Erdreich auf dem Versicherungsgrundstück kommen. Durch die eingesetzten Löschmittel gelangen die beim Schadenfeuer freigesetzten Schadstoffe in Boden.
Verlangt die Behörde eine Dekontamination des Grundstücks – damit ist der Abtrag / der Austausch von Erdreich und die Lagerung kontaminierten Materials auf der Deponie gemeint – können erhebliche Kosten ( je nach Menge und Art der Kontamination ) entstehen.
Dekontaminationskosten sind – als Folge eines versicherten Feuerschadens – durch die Feuerversicherung gedeckt. Abhängig von der Aktualität der Versicherungspolice kann der Kostenanteil prozentual oder summenmäßig begrenzt sein.
Grundsätzlich werden die Kosten für eine Dekontamination in privaten Wohngebäudeversicherungen und in der gewerblichen Gebäudeversicherung angeboten.