Die Deckungssumme stellt in Versicherungsverträgen die Höchstersatzleistung des Versicherers im Schadenfall dar. Reicht die Deckungssumme für die Ersatzleistung des Schadens nicht aus, spricht man von einer Unterversicherung.
Der Begriff Deckungssumme wird häufig im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung oder der Kraftfahrtversicherung verwendet. Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden üblicherweise eine Auswahl verschieden hoher Deckungssummen zur Auswahl an.
In einigen Fällen schreibt aber auch der Gesetzgeber eine Mindest-Deckungssumme vor, so zum Beispiel in der Kraftfahrtversicherung oder in Berufshaftpflichtversicherungen einzelner Berufsgruppen ( Beispiel: Rechtsanwälte ).
Die Deckungssumme gilt je Schadenereignis und wird darüber hinaus auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme für alle Schäden innerhalb eines Jahres begrenzt.
In der Betriebshaftpflichtversicherung betragen die Deckungssummen üblicherweise 5 – 10 Millionen Euro je Schadenfall. Einzelne Bestandteile innerhalb des Vertrages können über eine niedrigere Deckungssumme verfügen. Dies trifft, z.B. auf mitversicherte Tätigkeitsschäden zu.
Versicherungsverträge sollten regelmäßig geprüft und angepasst werden. Die Aufwendungen für Personen- und Sachschäden sind in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Alte Policen enthalten oft kleine Deckungssummen, die im Schadensfall keinen ausreichenden Schutz gewährleisten.
Auch in Rechtsschutzversicherungen wird die Leistung des Versicherungsunternehmens nach oben durch Deckungssummen begrenzt. Diese sind allerdings deutlich kleiner, als in der Haftpflichtversicherung und betragen bei der Privat- oder Firmenrechtsschutzversicherung 1 – 2 Millionen Euro, beim Manager-Rechtsschutz etwa 200.000 – 500.000 Euro und beim Firmenvertrags-Rechtsschutz 200.000 – 300.000 Euro.
Der Preis für einen Versicherungsvertrag richtet sich u.a. auch nach der Höhe der Deckungssumme.