Der Daten-Rechtsschutz ist ein Baustein im Spezial-Strafrechtsschutz und kann der Firmenrechtsschutzversicherung hinzugefügt werden.
Beim Daten-Rechtsschutz besteht „Versicherungsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz- Grundverordnung auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung und Datenübertragbarkeit.“
Quelle: § 31, Abs. 11 ARB 2020
Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Leistungsbaustein erst ab dem gerichtlichen Verfahren gilt.
Der Gesetzgeber stellt an die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten hohe Sicherheitsanforderungen. Unternehmen müssen mit den ihnen anvertrauten Daten besonders sorgfältig umgehen.
Bei Verletzung von Datenschutzvorschriften drohen Unternehmen empfindliche Bußgelder.