Die Versicherung von Cyber-Risiken ist eine noch recht junge Versicherungssparte, die in den vergangenen Jahren jedoch ständig an Bedeutung gewonnen hat.

Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Technik aus. Die technische Ausstattung reicht dabei von einer einfachen EDV-Anlage für einen Bürobetrieb bis hin zu komplexen Systemen der Auftragserfassung- und Warenwirtschaft bei großen Versandhändlern und Online-Shops.

Durch einen Hacker-Angriff können sensible Daten verloren gehen, eigene IT beschädigt werden und Lieferketten unterbrochen werden.

Eine Cyberversicherung kann als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung, zur Inhaltsversicherung und zur Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt im Wesentlichen 3 Bereiche ab:

  1. Eigenschäden ( z.B. Kosten der Wiederherstellung von Daten / Betriebsunterbrechung ).
  2. Fremdschäden ( z.B. Schadenersatzforderungen wegen Datenmissbrauch ).
  3. Service-Leistungen ( z.B. techn. Support durch IT-Forensiker ).

Es kommt vor, dass Hacker eine Freigabe der gehackten IT gegen Lösegeld ( meistens in Bitcoin ) wieder freigeben. Diese Kosten werden üblicherweise nicht von der Versicherung gedeckt.

Für den Abschluss einer Cyberversicherung muss der Versicherungsnehmer ein Mindestmaß an Schutz seiner IT nachweisen. Versicherer bieten hierfür einen speziellen Check in Form eines Fragebogens an. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf dem Passwortschutz, der regelmäßigen Datensicherung und einem intakten, aktuellen Virenschutz.

Der oben beschriebene Hackerangriff kann für das betroffene Unternehmen auch noch ein rechtliches Nachspiel haben, etwa wenn Datenschutzbehörden mit Bußgeldern aufgrund des Datenverlusts drohen.

Tipp:

Die Firmenrechtsschutzversicherung bietet die Möglichkeit auch Datenrechtsschutz einzuschließen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Cyberversicherung