Bei der Courtage handelt es sich um die Vergütung des Versicherungsmaklers, welche dieser für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen von der Versicherungsgesellschaft erhält.

Der Versicherungsmakler wird auf Initiative des Versicherungsnehmers tätig und wählt nach Rücksprache mit ihm das passende Deckungskonzept aus. Die Bezahlung erfolgt allerdings durch den Versicherer. Die Höhe der Courtage ist in der zugrundeliegenden Courtage-Vereinbarung geregelt.

In der Sachversicherung beträgt eine marktübliche Courtage +/- 20 % aus dem Jahresnettobeitrag des vermittelten Sachversicherungsvertrages. Hierzu zählen: Gebäudeversicherungen, Landwirtschaft, Inhaltsversicherung,  Hausratversicherung, Ertragsausfallversicherung, etc.

Ein Versicherungsmakler kann mit mehreren Versicherungen eine Courtage-pflichtige Zusammenarbeit eingehen.