Die Bruchteilversicherung stellt eine besondere Versicherungsform in der Sachversicherung dar. Bei Vereinbarung einer Bruchteilversicherung ist nur ein fest vereinbarter Prozentsatz – der Bruchteil – der gesamten Versicherungssumme versichert. Folglich ist die Entschädigungsleistung des Versicherers im Schadenfall maximal auf diesen Bruchteil beschränkt.

Anwendung findet die Bruchteilversicherung bei hohen Versicherungssummen – meistens bei großen Industriebetrieben – in der gewerblichen Inhaltsversicherung.

Die Überlegung zur Vereinbarung einer Bruchteilversicherung ist dabei folgende:

Aufgrund der individuellen Risikomerkmale ist der Eintritt eines Totalschadens durch einzelne versicherte Gefahren ausgeschlossen. Hierzu zwei Beispiele:

Riesiger Lagerbestand

Ein Unternehmen unterhält ein riesiges Warenlager. Für die versicherte Gefahr Einbruchdiebstahl wird eine Bruchteilversicherung abgeschlossen. Es erscheint schlicht unmöglich, dass Einbrecher den gesamten Warenbestand entwenden können.

Maschinenpark

In der Halle eines Unternehmens stehen viele robuste Großmaschinen, die bei einem Sturmschaden oder auch einem Leitungswasserschaden keinen Schaden nehmen würden. Für die Gefahren Sturm und Leitungswasser wird aus diesem Grund nur ein Bruchteil versichert.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Bruchteilversicherung