Eine Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeeinrichtung. Sie dient dem vorbeugenden Brandschutz und enthält eine Brandmeldezentrale. In ihr laufen die Informationen einzelner Brandmelder zusammen, werden ausgewertet und lösen erforderlichenfalls weitere Reaktionen aus.

Weitere Reaktionen sind beispielsweise:

  • Alarmierung der örtlichen Feuerwehr ( oder Werksfeuerwehr ).
  • Eine zunächst interne Alarmierung um ggf. Fehlalarm auszuschließen.
  • Automatisches Öffnen von Rauchabzügen.
  • Automatisches Löschen mit ortsfesten Löscheinrichtungen.

Der Einbau einer Brandmeldeanlage kann bereits im Genehmigungsverfahren von der zuständigen Behörde gefordert werden.

In der Sachversicherung kann der Versicherer die Zeichnung eines Risikos – z.B. bei hohen Versicherungssummen in der Inhaltsversicherung – vom Vorhandensein einer Brandmeldeanlage abhängig machen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Brandmeldeanlage