Das Risiko einer böswilligen Beschädigung lässt sich als Zusatz über den Baustein „extended
Coverage (a)“ ( EC a ) in die Inhaltsversicherung einschließen.

Als böswillige Beschädigung zählt jede vorsätzliche und unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung von versicherten Sachen ( in diesem Beispiel des Betriebsinventars ) durch betriebsfremde Personen.

Als „betriebsfremd“ gelten alle Personen, die nicht im Unternehmen tätig sind. Schäden
( Beschädigung / Abhandenkommen von Sachen ) im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl sind nicht über EC a versichert, sondern über den Baustein „Einbruchdiebstahl“.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Böswillige Beschädigung