Mit dem Begriff betriebliche Altersvorsorge ( kurz: bAV genannt ) werden die Leistungen beschrieben, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus dem bestehenden Beschäftigungs- verhältnis heraus zusagen kann.
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind: Altersrenten, Erwerbs-, bzw. Berufsunfähigkeitsrenten und Leistungen für versorgungsberechtigte Hinterbliebene.
In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Durchführungswege. Dies sind:
- Direktversicherung.
- Pensionszusage ( mit Rückdeckungsversicherung ).
- Pensionskasse.
- Pensionsfonds.
- Unterstützungskasse.
Die Durchführungswege in der bAV sind vielfältig und bieten die jeweils passende Vorsorgelösung für Arbeitnehmer, aber auch für leitende Angestellte und Geschäftsführer.
Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung. Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ( BRSG ) im Jahr 2018 müssen Arbeitgeber sich durch einen Zuschuss am Aufbau der Versorgungsleistungen ihrer Beschäftigten beteiligen.