Angehörige freier Berufe ( beispielsweise: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater ) benötigen eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist speziell auf die typischen Berufsrisiken des jeweiligen Berufsstands zugeschnitten. Bei der Versicherung Ärzten kommt es beispielsweise auf die Mitversicherung von Personenschäden an, die im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung entstehen können. Für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater ist die Mitversicherung von echten Vermögensschäden wichtig, die beispielsweise durch eine falsche Beratung oder eine versäumte Frist entstehen können.
Bei Aufnahme einer der obigen Tätigkeiten ist der jeweils zuständigen Kammer ein Versicherungsnachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtrisiken aus der freiberuflichen Tätigkeit ihrer Versicherungsnehmer. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist das Pendant hierzu und gilt für gewerblich tätige Versicherungsnehmer.