Als „Be- und Entladeschaden“ gilt ein Schadenereignis, welches sich beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder Containern ereignet. Ein Schaden am Ladegut / der Ware selbst ist nicht versichert.

Der Ladevorgang / Entladevorgang kann von Hand oder mit Arbeitsmaschinen erfolgen. Wichtig ist, dass auch die eingesetzte Arbeitsmaschine über die Betriebshaftpflichtversicherung mit versichert ist.

Beispiel 1

Der Mitarbeiter eines Betriebes belädt mit einem Gabelstapler einen fremden LKW. Hierbei werden versehentlich die Plane und der Spriegel des LKW beschädigt.

Beispiel 2

Beim Beladen eines Kippers schwenkt der Baggerfahrer mit dem Löffel versehentlich gegen das Führerhaus des Kippers.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Be- und Entladeschäden