Als „Be- und Entladeschaden“ gilt ein Schadenereignis, welches sich beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder Containern ereignet. Ein Schaden am Ladegut / der Ware selbst ist nicht versichert.
Der Ladevorgang / Entladevorgang kann von Hand oder mit Arbeitsmaschinen erfolgen. Wichtig ist, dass auch die eingesetzte Arbeitsmaschine über die Betriebshaftpflichtversicherung mit versichert ist.
Beispiel 1
Der Mitarbeiter eines Betriebes belädt mit einem Gabelstapler einen fremden LKW. Hierbei werden versehentlich die Plane und der Spriegel des LKW beschädigt.
Beispiel 2
Beim Beladen eines Kippers schwenkt der Baggerfahrer mit dem Löffel versehentlich gegen das Führerhaus des Kippers.