Der Begriff Bagatellschaden wird häufig im Zusammenhang mit der Kraftfahrtversicherung genannt, wenn es nach einem Unfall nur zu einem geringen Schaden ( Bagatellunfall ) ohne verletzte Personen gekommen ist.

Die Kraftfahrtversicherung reguliert Bagatellschäden auch ohne die sonst übliche, polizeiliche Unfallaufnahme. Die am Unfall beteiligten Personen sollten in jedem Fall ihre vollständigen Kontaktdaten und die Angaben zu ihrer Kraftfahrtversicherung austauschen. Zur Beweissicherung sollten Datum, Uhrzeit, Schadenort und die Position der Fahrzeuge nach dem Unfall in einer Skizze festgehalten werden. Ebenso sollten Fotos von den Beschädigungen aufgenommen und die Namen von Zeugen notiert werden.

Das beschriebene Vorgehen gilt für private Kraftfahrtversicherungen und für die gewerbliche Flottenversicherung gleichermaßen.

Bei komplexen Schadenereignissen mit vielen Beteiligten oder Personenschäden, sollte in jedem Fall die Polizei zum Unfallort gerufen werden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Bagatellschaden