Die Avallinie ( auch Bürgschaftslinie genannt ) legt den maximalen Rahmen für die Bürgschaft fest. Die Höhe der Avallinie wird zwischen Bürgschaftsnehmer und Bürgschaftsgeber vereinbart. Sie ist vergleichbar mit einem eingeräumten Kontokorrentkredit, in dessen Rahmen sich der Kreditnehmer bewegen darf.

Eine Bürgschaft, bzw. eine Bürgschaftslinie kann durch eine Bank ( Bankbürgschaft ) oder durch eine Bürgschaftsversicherung bereitgestellt werden.

Die Höhe der eingeräumten Avallinie ist abhängig von der Bonität des Bürgschaftsnehmers.

Bei einer eingeräumten Bürgschaftslinie von 100.000 € können mehrere Bürgschaften eingegangen werden – die eingeräumte Linie darf dabei nicht überschritten werden.