Mit einer Auto-Inhaltsversicherung lässt sich eine für viele Branchen wichtige Deckungslücke schließen, wie die nachfolgenden Zeilen zeigen sollen.
Kommt es mit einem Firmenfahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so ist der Schaden am Fahrzeug über die Vollkaskoversicherung versichert. Schäden an den eigenen Sachen im Fahrzeuginnern sind über die Kaskoversicherung nicht gedeckt.
Über die gewerbliche Inhaltsversicherung ist das Firmeninventar am Versicherungsort, also in den Räumen des Betriebes versichert. Werden eigene Sachen mit eigenen Fahrzeugen transportiert, so ist der Einschluss dieses Transportrisikos in jedem Fall sinnvoll.
In Werkstattfahrzeugen von Handwerksbetrieben verbleiben regelmäßig und dauerhaft Werkzeuge und sonstiges Bau- und Arbeitsmaterial.
Die Auto-Inhaltsversicherung deckt beispielsweise Schäden durch Transportmittelunfall, Einbruch ins Fahrzeug oder die Totalentwendung der Ladung. Während der Nachtzeit ( 22:00 – 06:00 Uhr ) gelten üblicherweise höhere Selbstbeteiligungen für die Gefahr des Diebstahls.