Mit dem Begriff Auswahlverschulden wird ein Sachverhalt aus dem Schuldrecht beschrieben.

Den Erbringer einer Leistung trifft ein solches Auswahlverschulden, wenn er sich für die
Erbringung dieser Leistung einen hierfür ungeeigneten Dritten auswählt.

Verursacht diese ungeeignete Person nun einen Schadenfall, so muss sich der Erbringer der Leistung diesen als eigenes Verschulden zurechnen lassen.

Beispiel:

Eine Zeitarbeitsfirma vermittelt einen Mitarbeiter an einen Industriebetrieb. Aufgrund fehlender Qualifikationen dieses Mitarbeiters kommt es im Betrieb des Entleihers zu einem Schadenfall an einer Maschine und einem Stillstand der Produktion.

Der Entleiher fordert nun Schadensersatz von der Zeitarbeitsfirma.

Für Personaldienstleister / Zeitarbeitsfirmen ist es extrem wichtig, das Risiko des Auswahlverschuldens in der Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Auswahlverschulden