Der Begriff Aussperrung definiert sich wie folgt:

„Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Sie ist üblicherweise die Antwort der Arbeitgeberseite auf einen Streik ( Abwehraussperrung ) und soll die Kosten des Streiks für die Gewerkschaften erhöhen, da diese mehr Streikgelder bezahlen müssen.“ Quelle: Wikipedia

Die heute Berufstätigen dürften noch nie von einer Aussperrung betroffen gewesen sein. Aussperrungen erfolgten regelmäßig in großer Zahl im frühen 20 Jahrhundert.

In der Inhaltsversicherung eines Betriebes kann das Risiko Aussperrung mitversichert werden. Die Versicherer bieten ihren gewerblichen Versicherungsnehmern unter den Begriffen der „Aufbaudeckung“ oder „extended coverage“ den Einschluss dieses Risikos in der gewerblichen Sachversicherung an.

Mitversichert sind dann die Sachschäden an versicherten Sachen ( Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen ), welche im Zusammenhang mit der Aussperrung entstanden sind.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Aussperrung