In der Betriebshaftpflichtversicherung sind auch Schadenereignisse im Ausland abgesichert. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden:

  • auf Geschäftsreisen, z.B. der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland.
  • durch die Lieferung von Erzeugnissen ins europäische Ausland durch den
    Versicherungsnehmer.
  • durch Erzeugnisse, die ins außereuropäische Ausland gelangt sind, ohne dass der
    Versicherungsnehmer diese dorthin hat liefern lassen.
  • Bau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch den Versicherungsnehmer im
    europäischen Ausland.

Wichtig:

Für die Lieferung von Produkten oder Arbeiten in USA / Kanada gelten Sonderbestimmungen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Auslandsdeckung