„Eine Aufrechnung ( lateinisch = Kompensation ) ist die Aufhebung von Forderungsrechten zwischen denselben Personen in der Weise, als dass verrechnet wird. Eine Forderung erlischt dann, wenn die Gegenforderung wirksam in gleicher Höhe geltend gemacht wird.“

( Quelle: wikipedia ).

Die Aufrechnung ist in § 387 BGB geregelt.

Auch im Versicherungsgeschäft kommt die Aufrechnung zur Anwendung. So kann das Versicherungsunternehmen die fälligen und angemahnten Versicherungsbeiträge beispielsweise mit einer Schadenzahlung aus der Sach- Inhaltsversicherung – welche dem Versicherungsnehmer zusteht – aufrechnen.

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