Mit dem Arbeitsrechtsschutz hat der Versicherungsnehmer Kostenschutz bei Streitigkeiten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen.

Der Arbeitnehmer muss hierfür über eine bestehende Privat- und Berufsrechtsschutz- versicherung verfügen. Der Baustein Arbeitsrechtsschutz kann nicht allein, sondern nur in Kombination mit anderen Leistungsbausteinen abgeschlossen werden.

Der Arbeitgeber benötigt diesen Baustein als Bestandteil seiner Firmenrechtsschutzversicherung. Auch hier ist der Arbeitsrechtsschutz nicht allein versicherbar.

Mögliche Beispiele für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind:

  • Die Kündigung des Arbeitnehmers ( fristgerecht / fristlos ).
  • Streitigkeiten über den Inhalt von Arbeitszeugnissen.
  • Nichtzahlung von Lohn- und Gehalt / Überstunden / Mehrarbeit.
  • Streit um Urlaubsansprüche.

Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der 1. Instanz muss jede Streitpartei die eigenen Kosten des Verfahrens tragen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Diese Besonderheit birgt ein enormes Kostenrisiko für die Beteiligten, da sich die Kosten am sog. Gegenstandswert orientieren. Bei gerichtlichen Streitigkeiten mit Arbeitnehmern beträgt der Gegenstandswert 3 Brutto- Monatsgehälter.

Im Vergleich hierzu: In anderen Rechtsgebieten bleibt der Gewinner eines Verfahrens üblicherweise kostenfrei, während die unterlegene Partei die eigenen Kosten, sowie die Kosten der gegnerischen Partei zu tragen hat.

Wichtiger Hinweis für Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen:

Gesetzliche Vertreter juristischer Personen benötigen einen speziellen Anstellungsvertrags- Rechtsschutz ( oft auch Manager Rechtsschutz genannt ). Hintergrund ist, das eine herkömmliche Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung keine Streitigkeiten aus der verantwortlichen Tätigkeit für ein Unternehmen übernimmt. Bei einem Manager handelt es sich nicht um einen „normalen“ Mitarbeiter.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Arbeitsrechtsschutz